EnEV - Nachweise
Zweck der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Einsparung von Energie in Gebäuden. In diesem Rahmen und unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit soll die Verordnung dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.
Eigentümer von Neubauten benötigen jeweils einen Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 / EnEV ab 2016) als Nachweis für die Baubehörden, dass ihr Gebäude die Anforderungen der Verordnung erfüllt.
Wer seinen Bestandsbau saniert oder erweitert und den EnEV-Nachweis anhand des gesamten Gebäudes erbringt (140-Prozent-Regel nach EnEV 2014, § 9, Absatz 1), benötigt auch einen Energieausweis für das sanierte Gebäude, bei Vermietung oder Verkauf.
Sommerlicher Wärmeschutz
Mit der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV) wurde erstmalig der Nachweis nach DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz zum sommerlichen Wärmeschutz für Wohngebäude und Nichtwohngebäude verpflichtend.
Der Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz in Gebäuden verfolgt vorrangig zwei Ziele:
Neben der Reduktion des Energieaufwands zur Kühlung von Räumen und damit die Vermeidung aufwendiger und energieintensiver technischer Maßnahmen, den Erhalt zumutbarer Bedingungen im Innenraum. Die Norm gibt dazu Innentemperaturen vor, die bezogen auf die Sommerklimaregion einzuhalten sind und je nach Ort zwischen 25°C und 27°C liegen.
Weiteres Ziel des Nachweises zum sommerlichen Wärmeschutz ist es, schon in der Planungsphase, eine Einschätzung des Aufheizverhaltens von Räumen in Gebäuden vorzunehmen und eine Überhitzung der Räume auszuschließen. Der Planer kann auf den Grundlagen der Norm bereits in einer frühen Phase Einfluss auf unterschiedliche Komponenten nehmen, die für das sommerliche Aufwärmverhalten bedeutend sind.
Energetische Fachplanung für Neubauten
Modernisierungskonzepte für Bestandsbauten